AGB

1. Sorgfaltspflichten
Die Gäste bzw. die Mieter haben die Mieträumlichkeiten bzw. das Appartement und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Gastgeber bzw. Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

2. Hausordnung
Die Gäste bzw. die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.

3. Rücktritt
Die Gäste bzw. die Mieter sind berechtigt, vor dem Aufenthalt bzw. Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Gastgeber bzw. Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

- Vollständige Rückerstattung für Stornierungen die früher als 14 Tage vor dem Anreisetag gemacht werden
- 50% Rückerstattung für Stornierungen die 14 Tage bis 5 Tage vor dem Anreisetag gemacht werden
- Keine Rückerstattung für Buchungen die 5 Tage oder weniger vor der Anreise gemacht werden


4. Zahlungsweise und Vertragsschluss
Die Gesamtmiete und gegebenenfalls Zusatzkosten wie Endreinigungsgebühr sind bei der Buchung zu zahlen. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Appartement gebucht wurde.

5. Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Berater für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.

6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

7. Rechtswahl
Es findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.